Geschäftsbedingungen für Renovierungsdienstleistungen
Stand: Juli 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Wander Lifehacks (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungsdienstleistungen, insbesondere Fliesenlegen, Verputzen und Estrich verlegen.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Kostenvoranschlag. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durch Änderungen entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen.
Die Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk/Lager zuzüglich Verpackung und Versand.
Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Die Arbeiten werden zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt die Baustelle rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser). Er gewährleistet, dass die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können.
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Lieferungs- und Leistungstermine verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Verzögert sich die Fertigstellung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfristen verlangen.
Die Abnahme der Leistungen erfolgt unverzüglich nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen abzunehmen, sobald er hierzu aufgefordert wird und die Abnahme nicht wegen wesentlicher Mängel verweigert werden kann.
Nimmt der Auftraggeber die Leistungen nicht ab oder verzögert er die Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn seit der Mitteilung der Fertigstellung 12 Werktage vergangen sind.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistungen.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht am Werk selbst entstanden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse entstehen, die er nicht zu vertreten hat.
Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
Der Auftragnehmer verwendet handelsübliche Materialien in einwandfreier Qualität. Soweit der Auftraggeber bestimmte Materialien oder Fabrikate wünscht, erfolgt deren Verwendung auf seine Kosten und Gefahr.
Geräte und Werkzeuge werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber stellt kostenfrei geeignete Lagerräume zur Verfügung.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Wander Lifehacks
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